BFH: Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung führen auch dann zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. So entschied der BFH (Az. VI R 47/15).